Abmahnung der Rechtsanwälte Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH – „Scooter – Under The Radar Over The Top“

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Abmahnung der Rechtsanwälte Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH – „Scooter – Under The Radar Over The Top"

Die Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare spricht aktuell im Namen der DigiProtect GmbH wieder vermehrt Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen in Musiktauschbörsen aus. Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikalbum:

Scooter - Under The Radar Over The Top .

Problematisch erscheint bereits, dass sich der beigefügte richterliche Auskunftsbeschluss nur auf einen einzelnen, auf dem streitgegenständlichen Album enthaltenen Titel („ J'adore Hardcore ") bezieht. Ob die DigiProtect GmbH tatsächlich Rechte an dem gesamten Album innehat, ist nicht ersichtlich. Auch ist unklar, was mit dem von den Rechtsanwälten Schalast & Partner verwendeten Begriff „Musikaufnahme" gemeint ist. Dieser Terminus ist dem deutschen Urheberrecht fremd, bezeichnet hier aber offensichtlich das komplette Album. Dieses ist schließlich auch Gegenstand der Unterlassungserklärung, nicht die einzelne Tonaufnahme.

Der DigiProtect GmbH soll das ausschließliche Recht zustehen, die genannte „Musikaufnahme" im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Insoweit sei sie alleinige Lizenznehmerin. Das unerlaubte Bereitstellen zum Download stellt danach eine Urheberrechtsverletzung gem. §§16, 19a UrhG dar und löst Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach §97 UrhG aus. Diese Behauptung kann wiederum nur dann zutreffen, wenn sich die Rechte der DigiProtect GmbH auf sämtliche auf dem Album enthaltenen Tonaufnahmen erstrecken.

Für die außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Schalast & Partner die pauschale Zahlung von EUR 480. Sollte dieses Vergleichsannahmegebot nicht oder nicht fristgerecht angenommen werden, wird die Geltendmachung deutlich höherer Forderungen in Aussicht gestellt.

Angesichts der ungeklärten Umstände sollte dieser Zahlungsaufforderung nicht vorschnell Folge geleistet werden. Erst Recht muss vor der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden. Mit der Unterzeichnung wird eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition aufgegeben. Häufig kann zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt werden, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Dies gilt insbesondere, wenn der Gegenstand der Erklärung einer weiteren Konkretisierung bedarf.

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