Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt Waetke im Auftrag der Kontor Records GmbH – ATB

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Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt Waetke im Auftrag der Kontor Records GmbH – ATB

Derzeit ist zu beobachten, dass auch die Karlsruher Kanzlei Schutt Waetke verstärkt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen ausspricht. Während in der Vergangenheit vor allem die unerlaubte Verwertung pornografischer Filmwerke verfolgt wurde, sind Gegenstand der Abmahnungen nunmehr auch Tonaufnahmen der Künstlergruppe „ ATB ". Im Einzelnen handelt es sich um die Titel:


ATB - In Love with the DJ "


sowie


" ATB feat Heather Nova - Renegade (Airplay Mix) "


Rechteinhaberin an den streitgegenständlichen Tonaufnahmen ist die Kontor Records GmbH. Diese sei durch das unberechtigte Download-Angebot in ihren Urheberrechten aus §19a UrhG verletzt. Die Rechtsverletzung sei durch die Logistep AG mit Sitz in der Schweiz festgestellt und beweissicher dokumentiert worden. Zur Ermittlung des Anschlussinhabers bedient sich die Kanzlei Schutt Waetke offenbar nicht -wie sonst üblich- §101 UrhG, sondern des Auskunftsanspruchs nach §113 Abs.1 TKG .


Zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten wird eine Pauschale von EUR 751,80 verlangt. Daneben wird der betroffene Anschlussinhaber zur fristgerechten Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Für den Fall der nicht fristgerechten Abgabe der Erklärung bzw. Zahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der bezeichneten Ansprüche in Aussicht gestellt. Wie unsere Erfahrungen zeigen, handelt es sich dabei nicht bloß um inhaltsleere Drohungen. Bleibt eine Reaktion auf das erste Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Schutt Waetke aus, folgt eine Aufforderung des Inkassobüros Infoscore Forderungsmanagement GmbH, die ausstehenden Posten zuzüglich Inkassogebühr zu begleichen. Werden auch diese Kosten nicht erstattet, erwirken die Rechtsanwälte Rainer Haas & Kollegen GmbH einen gerichtlichen Mahnbescheid .


Im Zuge des Mahnverfahrens wird nicht überprüft, ob die geltend gemachte Forderungen tatsächlich bestehen. Ein Widerspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich. Wird gegen den Mahnbescheid nicht fristgerecht ein Widerspruch erhoben, so stellt die Rechtsanwaltskanzlei „Rechtsanwälte Rainer Haas & Kollegen GmbH" den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich und stellt somit ein Titel dar. Dieser kann mit Hilfe von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vollstreckt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann als letztes Mittel noch Einspruch eingelegt werden.


In diesem Fällen erfolgt eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. Allerdings ist zu beachten, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen im Internet nach dem Grundsatz der Störerhaftung verantwortlich ist und seinerseits darlegen muss, die Rechtsverletzung nicht begangen bzw. die Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt zu haben.


Angesichts dieses prozessualen Risikos ist daher dringend zu empfehlen, bereits auf die erste Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schutt Waetke zu reagieren. Dabei sollte aber keinesfalls die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. In der verwendeten Form ist damit die Anerkennung der vorgeworfenen Verletzungshandlung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche verbunden. In vielen Fällen ist es aber möglich, zum Schutz der eigenen Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchzusetzen.

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