Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Folgen der Serie „Sons of Anarchy"

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Twentieth Century Fox lässt Filesharing von Folgen der US-Serie Sons of Anarchy in Tauschbörsen abmahnen

Neben anderen beliebten US-Fernsehserien lässt der Filmrechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das illegale Verteilen seiner Serie "Sons of Anarchy" in Internettauschbörsen abmahnen.

Warum schickt Waldorf mir eine „Sons of Anarchy"-Abmahnung?

Die Abmahner erheben den Vorwurf, dass der Betroffene z. B. die Folge 6 der Staffel 4 von Sons of Anarchy heruntergeladen und für Dritte über sog. Internettauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent) zum Herunterladen bereitgestellt habe.

Es handelt sich bei der Abmahnung nicht um Betrug oder Abzocke. Es ist technisch einwandfrei nachzuweisen, dass die Filmdatei über den Internetanschluss mit der damaligen IP-Adresse angeboten wurde.

Muss ich die Forderungen von Waldorf erfüllen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert eine Unterlassungserklärung und macht Zahlungsansprüche geltend. Geben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar, das nur schwer wieder entkräftet werden kann. Ob Sie überhaupt auf Unterlassung und Schadensersatz haften, kann ein spezialisierter Anwalt optimal prüfen. 

Geben Sie keine modifzierte Unterlassungserklärung ab!

Sobald sich der Anschlussinhaber den Internetanschluss mit anderen Personen wie Frau, Mann, Kinder, Mitbewohner, Besucher, Gäste etc. teilt, kann die Haftung vollständig entfallen. Die Pflichten, die der Anschlussinhaber verletzt haben könnte, variieren je nach Nutzerkreis. Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

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