Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH – „AC/DC – Black Ice“

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Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH – „AC/DC – Black Ice"

Die Münchener Rechtsanwaltkanzlei Waldorf mahnt derzeit wieder im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Dabei geht es u.a. um das aktuelle Album der australischen HardRockband AC/DC – „Black Ice".

Gerade die Werke von Superstars werden in großer Zahl im Rahmen von sog. Internettauschbörsen (wie z.B. eMule, eDonkey, BitTorrent ) gehandelt. Durch den Download und das damit einhergehende Anbieten zum Download wird allerdings ein Verstoß gegen §§ 19a, 16 UrhG begangen; gegen diesen Verstoß wenden sich die Anwälte Waldorf mit der Abmahnung.

Eine solche Abmahnung hat in rechtlicher Hinsicht vor allem den Sinn, dem Rechtsverletzer seinen Verstoß aufzuzeigen, ihn von zukünftigen Zuwiderhandlungen abzubringen und zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Demfolgend bestehen urheberrechtliche Abmahnungen in vielen Fällen im Wesentlichen aus zwei Elementen.

Zum Einen Verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Schadensersatz in Höhe von EUR 856 u.a. zur Begleichung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Zum Anderen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, also einer solchen, die im Falle einer nochmaligen Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Eine solche Erklärung haben die Rechtsanwälte Waldorf bereits der Abmahnung vorformuliert beigelegt.

Hat man eine entsprechende urheberrechtliche Abmahnung erhalten, so ist zunächst zu fragen, ob man sich mit dem geltend gemachten Verstoß identifizieren kann. Danach, ob dies der Fall ist oder nicht richtet sich dann die weitere Verteidigungsstrategie, wobei vieles auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt.

Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass die Lage nicht notwendig so düster aussehen muss, wie dies durch die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf und der darin reichhaltig aufgeführten Rechtssprechung suggeriert wird. Denn in dem Schreiben werden nur solche Judikate erwähnt, die von einer umfangreichen Haftung des Anschlussinhabers ausgehen, während es aber auch durchaus Urteile gibt, in denen eine Haftung bei ähnlichen Sachverhalten verneint worden ist oder zumindest nur eingeschränkt bejaht worden ist.

Sollten Sie also eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt einschalten, der sich Ihren konkreten Fall genau betrachtet und eine darauf zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickelt. Denn nicht selten geht die Ihnen angetragene Unterlassungserklärung zu weit, was bedeutet, dass Sie bei einer vorbehaltlosen Unterschrift u.U. für mehr haften, als Sie ob Ihres eigenen Verstoßes eigentlich müssten. Hier sollten Sie unbedingt binnen Frist reagieren, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Ferner sollten Sie einen Anwalt prüfen lassen, ob Ihr Fall der neu in das Urheberrecht eingeführten Vorschrift des § 97a unterfällt, wonach unter bestimmten Voraussetzungen in Erstfällen der zu erstattende Betrag EUR 100 nicht überschreiten darf.

Wenn Sie abgemahnt worden sind können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl von abgemahnten Mandanten betreut und wissen daher, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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