Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"

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Kanzlei mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Filesharing von Filmen in Tauschbörsen ab

1. Wer versendet die Abmahnschreiben?

Mal wieder geht es um eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße (Filesharing) durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München.

Abgemahnt wird der Film "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zusätzlich zur Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 815.- € auf.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle: Nichts unterschreiben und keine Zahlung leisten!

3. Wie sollte die Reaktion auf eine Abmahnung aussehen?

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen.

Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und auch nicht die geforderten 815.- € zahlen. Das kann nicht oft genug betont werden.

Sinnvoll ist zunächst eine anwaltliche Prüfung Ihres persönlichen Falles, um herauszufinden, welche Reaktion für Sie die richtige ist. Kann Ihnen kein Vorwurf gemacht werden, brauchen Sie auch nicht reagieren und die Forderung kann vollständig zurückgewiesen werden.

Nur falls die Vorwürfe der Abmahner zutreffen müsste eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Aber auch in diesem Fall könnte der ursprünglich geforderte Betrag mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation herunter gehandelt werden.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen für Betroffene

1. Nicht die Abmahner kontaktieren!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!

3. Unbedingt Fristen einhalten!

4. Noch vor Fristablauf zum Anwalt mit Spezialisierung auf Urheberrecht!

Sind Sie Opfer einer Abmahnung geworden? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr.

Mein oberstes Ziel: Keine Zahlung oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen!

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin bundesweit für Sie tätig.

Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren persönlichen Fall mit Ihnen zu besprechen. Gerne können Sie mir das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail übersenden (info@kanzlei-newerla.de). Fragen Sie auch gerne nach meinen günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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