Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film Gravity

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Film, Gravity, Filesharing
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kanzlei mahnt Filesharing für Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH ab

Das seit Oktober 2013 in den Kinos laufende 3D-Weltraumabenteuer „Gravity“ ist nun auch Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen der bekannten Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Der wegen einer Urheberrechtsverletzung an diesem mit sieben Oscars ausgezeichneten und auch an den Kinokassen sehr erfolgreichen Film, werden die abgemahnten aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 815,00 zu leisten. Empfänger eines solchen Abmahnschreibens brauchen nicht gleich in die Luft gehen und hinter den Mond flüchten, sondern sollen einen ruhigen Kopf behalten. Regelmäßig lohnt es sich den Inhalt des Schreibens kritisch zu prüfen, denn nicht nur die Höhe des angebotenen Vergleichsbetrages sondern auch der Inhalt der beigefügten Unterlassungserklärung werfen Fragen auf. Eine Verteidigung gegen diese Abmahnung ist in den meisten Fällen lohnenswert.

1. Regel

Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel

Nie einfach die geforderte Summe zahlen, die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Gravity“ gefordert wird. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel

Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Gravity“ erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Anwälte AWP wegen "Der Medicus" mit Kostenforderung in Höhe von 530,00 Euro
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Waldorf Frommer Verjährung
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung von Waldorf Frommer für X-Men: Zukunft ist Vergangenheit
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Film Der Hobbit: Eine unerwartete Reise