Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "Inside Llewyn Davis"

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Weitere Abmahnungen von Münchener Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen Filesharing von Filmen in Tauschbörsen

1. Woher kommen die Abmahnschreiben?

Aufgrund gebotener Aktualität geht es auch in diesem Ratgeberartikel wieder um eine Abmahnung aus dem Bereich des Filesharing.

Konkret geht es um eine Abmahnung an dem Film "Inside Llewyn Davis" im Auftrage der Studiocanal GmbH.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?

Zunächst wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 815.- € gefordert.

Bitte seien Sie vorsichtig. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie auch nicht vorschnell!

3. Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Wie die "ideale" Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt letztendlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab. Dieses müsste in jedem Fall individuell geprüft werden.

Zunächst ist es jedenfalls wichtig, dass Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Insbesondere sollten Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben noch die geforderten 815.- € zahlen. Dieses kann nicht oft genug betont werden.

Schritt eins wäre die Prüfung, ob Ihnen überhaupt ein Vorwurf im urheberrechtlichen Sinne gemacht werden kann. Sollte dieses nicht der Fall sein, bräuchten Sie theoretisch gar nicht zu reagieren.

Der Bundesgerichtshof und auch andere deutsche Gerichte haben mittlerweile für viele Fallgestaltungen entschieden (zum Beispiel wenn minderjährige Kinder etwas heruntergeladen haben und diese entsprechend über die Internetnutzung belehrt worden sind) daß ein Anschlußinhaber nicht haftet, selbst wenn etwas über seinen Internet-Anschluss herunter geladen worden ist. Je nach Ausgangssituation gibt es also auch sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Sinnvoll ist zunächst eine anwaltliche Prüfung Ihres persönlichen Falles. Hierbei helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr.

4. Tipps für Abgemahnte

1. Kontakt zur Gegenseite strikt vermeiden!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Nichts zahlen!

4. Fristen unbedingt beachten!

5. Noch vor Fristablauf zum Anwalt mit Spezialisierung auf Abmahnungsabwehr!

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film "Inside Llewyn Davis" erhalten haben sollten, helfe ich Ihnen in diesem Fall gerne weiter. Meine Kanzlei ist hierauf spezialisiert. Wir kennen die meisten Abmahner und wissen wie zu reagieren ist.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der Umgebung kommen vertreten wir Sie gerne bundesweit.

Mein oberstes Ziel: So wenig wie möglich, oder am besten nichts an die Abmahner zahlen!

Gerne können Sie meine Kanzlei für einen kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie mir auch gerne vorab per E-Mail übersenden. Fragen Sie auch gerne nach meinen günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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