Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die beliebte TV-Serie "Two and a half MEN"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Two and a half MEN, WaldorfWeitere Abmahnungen aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
1. Wer mahnt ab?
Derzeit werden besonders viele Abmahnungen von den Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen. In diesem Ratgeberartikel geht es speziell um eine solche Abmahnung an der beliebten Fernsehserie "Two and a half MEN"
2. Was wollen die Abmahner?
Mit der Abmahnung werden vermeintliche Urheberrechtsverstöße verfolgt.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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In diesem Zusammenhang wird zum einen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert, zum anderen wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, einen Pauschalbetrag in Höhe von 519,50 € zu zahlen.
3. Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung
Ganz wichtig: Nicht einschüchtern lassen. Bitte unterschreiben und zahlen Sie nichts an die Abmahner!
Ihr Fall müsste zunächst geprüft werden, um herauszufinden, ob man Ihnen überhaupt einen Vorwurf machen kann. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht auch kein Handlungsbedarf.
Sofern aber eine Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, sollte (und nur dann!) innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter.
4. 1x1 bei Abmahnungen
1. Keinen Kontakt zu den Abmahnern!
2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden!
3. Unbedingt Fristen einhalten!
4. Keine vorschnellen Zahlungen!
5. Noch vor Fristablauf Anwalt beauftragen!
Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf die beliebte Serie "Two and a half MEN" in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Gerne hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla weiter.
Unser oberstes Ziel: Kein Geld an Waldorf Frommer!
Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher, wie zu reagieren ist.
Kontaktieren Sie und gerne telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de )zusenden könnten.
Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsverteidigung.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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