Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrage der Getty Images

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Kanzlei verfolgt weiterhin Urheberrechtsverstöße an Lichtbildern / Fotos für die Firma Getty Images

1. Wer verschickt die Abmahnungen?

Abgemahnt wird von einer der führenden Abmahnkanzleien Deutschlands, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten.

In meinem heutigen Ratgeber geht es nicht um Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharing, in dem sich die Waldorf Frommer Rechtsanwälte seit Jahren einen Namen gemacht haben, sondern um Abmahnungen aus dem Bereich Lichtbilder bzw. Fotos.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Abgemahnt werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern / Fotos im Auftrage der Firma Getty Images. Das Thema ist deshalb von besonderer aktueller Bedeutung, weil praktisch wenige Mausklicks (kopieren und einfügen) genügen, um im Einzelfall eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?

Die Abmahner fordern zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

Die Höhe des Geldbetrages hängt insbesondere von der Anzahl der Fotos / Lichtbilder ab, in deren Bezug die Abmahnung ausgesprochen wurde.

Es gilt grundsätzlich: je mehr Fotos desto teuer die Abmahnung / der Schadensersatz.

3. Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Meine ausdrückliche Empfehlung: Nichts vorschnell unterschreiben und keine Zahlungen leisten!

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffend sind. Sollte dieses nämlich nicht der Fall sein, kann die Forderung der Abmahner sogar in voller Höhe zurückgewiesen werden.

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten und Sie tatsächlich für eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, wäre zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Aber auch in diesem Fall lässt sich der geforderte Pauschalbetrag für die außergerichtliche Erledigung des Falles mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation in den meisten Fällen deutlich herunterhandeln.

Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

4. 1x1 bei Abmahnungen

1. Kontakt zu den Abmahnern vermeiden!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben/zurücksenden!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen!

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an Lichtbildern bzw. Fotos von der Firma Getty Images erhalten? Ich helfe Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Ich kenne die Abmahner und weiß wie zu reagieren ist.

Oberstes Ziel für mich: Keine Zahlung an die Abmahner leisten!

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der Umgebung kommen, stellt dieses keine Hürde dar. Gerne vertritt Sie meine Kanzlei kompetent und bundesweit bei allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnung.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Hierzu wäre eine Übermittlung der Abmahnung im Vorfeld per E-Mail vorteilhaft. Fragen Sie nach meinen fairen Pauschalpreisen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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