Abmahnung des Films "Der unglaubliche Burt Wonderstone"

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Waldorf Frommer verfolgen im Auftrag von Warner Bros Filesharing in Tauschbörsen

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen, die den Film "Der unglaubliche Burt Wonderstone" betreffen. Auftraggeber ist die Rechteinhaberin, die Warner Bros. Entertainment GmbH. Dem Adressaten wird der Vorwurf gemacht, den Film unerlaubt in einer Internet-Tauschbörse illegal zum Download angeboten zu haben.

Die Anwälte von Waldorf Frommer fordern im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.028,00€ verlangt. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch über 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 578,00€ zusammen.

Johannes von Rüden
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Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

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