Abmahnung durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – "Kontor - Top Of The Clubs Vol. 59"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Urheberrecht, FAREDS, DigiRights Administration, Kontor
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Momentan mahnen FAREDS für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an Musiktiteln des genannten Samplers ab

Die FAREDS Rechtsanwälte werfen dem Adressaten vor, dass er innerhalb einer Online-Tauschbörse einen bzw. mehrere Musiktitel des Samplers "Kontor - Top Of The Clubs Vol. 59" anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht hat. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist aber bei sogenannten p2p-Netzwerken zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei die anderen User des Netzwerks automatisch auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zugreifen können.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte von FAREDS dreierlei:

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung
  1. Unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  3. Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags, welcher sich vorliegend auf 359,00 Euro pro Musiktitel beläuft.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung von Musiktiteln des Samplers "Kontor – Top Of The Clubs Vol. 59" erhalten haben, dann sollten Sie keine voreiligen Handlungen vornehmen. Durch eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schneiden Sie allenfalls Ihrer Verteidigung die Verhandlungsbasis ab, da eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrags nicht mehr möglich ist. Insbesondere könnte aber der Schadensersatzanspruch der Gegenseite entfallen, wenn Sie nachweisen können, dass nicht Sie, sondern ein Dritter, der Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die dann noch zu tragenden Rechtsanwaltsgebühren könnten unter Umständen auch noch entfallen, sofern auch eine Störerhaftung ausgeschlossen werden kann. In jedem Fall lohnt sich eine Überprüfung Ihres Einzelfalls, nicht zuletzt wegen der jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezüglich der Beschränkung der Störerhaftung (BGH verneint Haftung von Eltern für illegales Filesharing durch volljährige Familienmitglieder).

Wir raten Ihnen deshalb dazu einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die geltend gemachten Ansprüche auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abänderung (Modifizierung) der Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese ist notwendig, da die vorformulierte Unterlassungserklärung regelmäßig viel zu weitgehende Klauseln enthält und daher für Sie nachteilig ist. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet raten wir ausdrücklich ab. Diese sind meist von Laien formuliert und enthalten daher Ungenauigkeiten, die die Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen können.

Falls auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie sich bei uns melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und wir Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung geben werden. Sie können uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 erreichen. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Schutt Waetke – „Prisoners"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.v. Random House GmbH – „Deutschland schafft sich ab" von Thilo Sarrazin
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal GmbH – "Apparition – Dunkle Erscheinung"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Waldorf Frommer "Ganz weit hinten"