Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian für Robert Diggs (RZA): "The Man With The Iron Fists"

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Urheberrechtsverletzung - Unterlassungs- und Zahlungsansprüche: Wie sollte ich mich als Betroffener verhalten?

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet im Auftrag diverser Rechteinhaber aus der Musik- oder Computerspielbranche urheberrechtliche Abmahnungen. In diesen Schreiben wirft er Anschlussinhabern Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) vor und fordert infolgedessen Unterlassung und Zahlung. Einer seiner neuen Mandanten ist der amerikanische Rapper und Schauspieler Robert Diggs alias RZA. Dieser gab letztes Jahr sein Debüt als Filmregisseur und inszenierte den amerikanischen Martial-Arts-Film

„The Man with the Iron Fists",

bei welchem er zudem auch noch Hauptdarsteller und Drehbuchautor war.

Was fordert RA Sebastian?

In den Abmahnungen des Rechtsanwalts Sebastian wird behauptet, der Abgemahnte habe diesen Film über den Internetanschluss zum Download angeboten. Dieser Download entspreche der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen, womit der Film anderen p2p-Nutzern öffentlich zugänglich gemacht wurde. Durch diesen Vorfall sei Herr Diggs in seinen Rechten verletzt worden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihm unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden. Der Abgemahnte sei jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet.

Sollte ich das Vergleichsangebot annehmen?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Gleichzeitig wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.500,00 EUR unterbreitet, mit dessen Annahme sämtliche Ansprüche, die dem Rechteinhaber durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, abgegolten seien.

Achtung vor falscher Reaktion

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.