Abmahnung durch Schulenberg & Schenk für den Film "A Field in England"

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Verhaltenstipps bei Erhalt einer Abmahnung

Häufig versendet die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber. In denen wirft sie den Empfängern vor, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Die Abmahnungen erfolgen dabei im Auftrag des durch die behauptete Tathandlung geschädigten Rechteinhabers, welcher infolge des Verstoßes ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung geltend machen lässt.

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist Berichten zufolge der Film "A Field in England" des Regisseurs Ben Wheatley im Auftrag der Rechteinhaberin MFA + Filmdistribution.

Download geht mit Upload einher

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das entsprechende Werk über seinen Internetanschluss allen Nutzern einer bestimmten Online-Tauschbörse ohne Erlaubnis der jeweiligen Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dabei ist zu beachten, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ist der Tatbestand folglich auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt.

Weiterhin wird erklärt, dass die jeweilige Auftraggeberin aufgrund der behaupteten Tat in ihren Rechten verletzt worden sei und ihr mithin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben diesen Ansprüchen und damit unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG in jedem Fall verpflichtet sei, bestünden.

Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird infolgedessen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird das Angebot unterbreitet, im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs zu erledigen. Bei Annahme dieser Offerte, belaufen sich in der Regel die zu zahlenden Ersatzforderungen pauschal auf jeweils zusammen 1.298,00 EUR. Zudem ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr kurze Frist gesetzt.

Was ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu beachten und wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung wie man sich generell verhalten sollte.

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