Abmahnung durch Schutt Waetke – "Prisoners"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, Schutt, Waetke, Prisoners
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Kanzlei Schutt Waetke mahnt vermeintliche Urheberechtsverletzungen an dem Film Prisioners im Auftrag der Firma Tobis Film GmbH & Co. KG ab.

Vorgeworfen wird den betroffenen Adressaten, dass diese den US-amerikanischer Thriller "Prisoners" auf einem Peer-to-Peer Netzwerk wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Schutt Waetke fordert die Abgemahnten, wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Schäden (500,00 Euro) der Rechteinhaberin zu ersetzen und auch die angefallenen Anwaltskosten (235,50 Euro zu erstatten. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von 732,50 Euro gefordert.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung der Kanzlei Schutt Waelke wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film "Prisoners" reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Forderungen vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einen fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilige Klauseln enthalten kann. Stattdessen sollten Sie diese insoweit abändern, dass diese sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Auch sollten Sie nicht auf Mustererklärungen aus dem Internet zurückgreifen, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Grundsätzlich kann der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Auch wenn die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. Besteht eine ernsthafte Möglichkeit, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, so kann die Vermutung der persönlichen Herbeiführung der Verletzung erfolgreich widerlegt werden. Hat der Anschlussinhaber dann noch seinen Internetanschluss ausreichend gesichert und ist den ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen, so entfällt letztendlich auch die Möglichkeit der Störerhaftung.

In jedem Fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles, welche auch vor übereilten Handlungen vorgenommen werden sollte. Durch eine vorschnelle Zahlung oder eine Abgabe des beigefügten Unterlassungserklärungsmusters schneiden Sie sich zu Ihrem Nachteil mögliche Verteidigungsmöglichkeiten ab.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 –  866 22 66 können Sie uns Ihren Einzelfall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten.Gerne können Sie auch das auf der Webseite abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Urmann + Collegen i.A.d. The Archive AG
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Fack ju Göhte"