Abmahnung durch Waldorf Frommer für Filesharing des Filmwerks – "Killer Elite"

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Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft geht gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk: "Killer Elite" aussprechen. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film auf einem p2p-Netzwerk heruntergeladen und somit gleichzeitig anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Aufgrund des illegalen Filesharings fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, ist diese dringend ernst zunehmen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Dies ist mit weiteren erheblichen Kosten verbunden. Sie sollte jedoch keinesfalls die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese sind regelmäßig zu weit gefasst und enthalten meistens für Sie nachteilige Klauseln. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere sollte der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter "Störer" in Haftung genommen werden. Dieser ist aber regelmäßig nicht verpflichtet, einen Schadensersatz zu zahlen.

Zudem ist zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsanwaltsgebühren nur noch nach einem Streitwert von 1.000,00 € bemessen werden. Dadurch werden die Anwaltskosten auf ca. 155,00 Euro gedeckelt.

Eine Ausnahme soll lediglich in den folgenden Fällen gelten:

  • Wenn der Abgemahnte bereits durch eine einstweilige Verfügung verpflichtet wurde.
  • Wenn sich der Abgemahnte durch eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner bereits strafbewehrt verpflichtet hat.
  • Der genannte reduzierte Streitwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

Auch wenn dieses Gesetzt noch nicht rechtskräftig ist, hat das Amtsgericht Hamburg als erstes Gericht in seinem Urteil vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) die Grundsätze diese Gesetzes bereits berücksichtigt und den Streitwert des ihm zugrundeliegenden Streits auf 1000,00 Euro gedeckelt.

Wie weiter Gerichte diesbezüglich entscheiden werden, oder ob das Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates erhalten wird, bleibt abzuwarten. Zu beachten ist jedoch, dass die Deckelung sich lediglich auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Den meist pauschalisierten Schadensersatzanspruch kann nur der Geschädigte selbst bestimmen. Daher könnte dieser trotz der Deckelung des Streitwertes die Schadensersatzforderungen erhöhen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: "Killer Elite" bekommen haben, sollten Sie Ihren Einzelfall rechtlich überprüfen lassen. Anschließend kann dann fristgerecht und zu Ihren Gunsten reagiert werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8662266!

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