Abmahnung durch Waldorf Frommer für Sony Music: "Random Access Memories" von Daft Punk

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Verhaltenstipps für Empfänger einer Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer nimmt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Dabei handelt es sich konkret um das Lied

"Random Access Memories" von Daft Punk.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatzanspruch

Durch die Tathandlung sei die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden und ihr damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten daneben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, zustünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Dabei ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zudem wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,- Euro zur Abgeltung sämtlicher Ersatzansprüche, die der Warner Music Group Germany Holding GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“, wie man sich generell verhalten sollte.

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