Abmahnung durch Waldorf Frommer für Sony Music
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Filesharing, Zaz, TauschbörseFilesharing des Musikalbums "Recto Verso"von Zaz über Tauschbörsen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Recto Verso“ von Zaz. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Sony Music Entertainment Germany GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.
Was wird von der Kanzlei Waldorf gefordert?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€, bemessen an einem Streitwert von 10.000€, zusammen.
seit 2009
Nehmen Sie unter keinen Umständen selbst Kontakt mit dem Abmahner auf!
Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.
Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.
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