Waldorf Frommer versendet Abmahnung für das Album "Abenteuer" von Andrea Berg

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Auftraggeber Sony Music Entertainment lässt Filesharing in Tauschbörsen verfolgen

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "Abenteuer" der Künstlerin Andrea Berg ab. Die Adressaten sollen das Album im Rahmen einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt haben, ohne dass eine entsprechende Einwilligung der Rechteinhaberin für die öffentliche Zugänglichmachung vorgelegen hat. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern im Namen ihrer Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00€.

Warum habe ich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung
  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie setzt sich der geforderte Betrag zusammen?

In der Abmahnung tauchen verschiedene Beträge auf. Für den Laien ist oft nicht leicht zu erkennen, welcher maßgeblich ist. Der Streitwert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse des Rechteinhabers an einer Verhinderung der Urheberrechtsverletzung. Wie hoch der Streitwert pro getauschtem Musiktitel ist, wird von den Gerichten jedoch sehr unterschiedlich beurteilt, viele Kanzleien, wie auch die Kanzlei Waldorf Frommer, gehen jedoch von einem Streitwert von 10.000€ aus. Nach der Höhe des Streitwerts werden auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnet. Zudem wird regelmäßig Schadensersatz gefordert, der jedoch bei illegalem Filesharing nur schwer zu bestimmen ist. Viele Kanzleien verlangen daher einen Pauschalbetrag.

Zudem ist zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen. Eine Ausnahme soll lediglich dann gelten, wenn der Abgemahnte bereits durch eine einstweilige Verfügung verpflichtet wurde, sich durch eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner bereits strafbewehrt verpflichtet hat oder der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Auch sind der zugrundegelegte Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltsgebühren bemessen oder der geltend gemachte Schadensersatz in vielen Fällen überhöht und können angegriffen werden. Hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren ist zu beachten, dass diese auch tatsächlich zwischen dem Rechteinhaber und der Kanzlei vereinbart worden sein müsse. Dies gilt nicht bei einer pauschalen oder erfolgsbasierten Vergütung.

Versendet die abmahnende Kanzlei massenhaft inhaltsgleiche Abmahnungen, kann unter Umständen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen. Hier liegt der Schluss nahe, dass vorwiegend abgemahnt wird, um an den Abmahnkosten zu verdienen. Indiz hierfür ist eine Gebührenteilungsvereinbarung zwischen Rechteinhaber und der beauftragten Kanzlei, welche jedoch schwer nachzuweisen sein wird.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8662266!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
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