Abmahnung durch Waldorf Frommer für Tiberius Film GmbH – „Black Out – Killer, Koks und wilde Bräute"

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Kanzlei mahnt illegales Filesharing von Film über Tauschbörsen ab und fordert 815,00 Euro von Anschlussinhabern

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Tiberius Film GmbH beauftragt, Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Black Out – Killer, Koks und wilde Bräute" abzumahnen

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, er habe die Action-Komödie innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht allein der Rechteinhaberin, der Tiberius Film GmbH, zu und erfolgt ohne deren Einwilligung widerrechtlich.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was möchte Waldorf Frommer?

Aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung fordert die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Der geforderte Betrag setzt sich aus den Anwaltskosten und dem Schadensersatz zusammen.

Handeln Sie nicht voreilig!

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Münchner Kanzlei erhalten haben sollten, ist es sehr wichtig, dass Sie nicht vorschnell handeln. Durch eine übereilte Zahlung vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und können sich gegebenenfalls Ihre gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Deshalb raten wir Ihnen dazu möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat. Dieser kann Ihnen bei der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche behilflich sein. Außerdem sollten Sie ihn mit der Modifizierung der beigefügten Unterlassungserklärung beauftragen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist nämlich stets zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und ist meist viel zu weitgehend. Sie kann beispielsweise ein Schuldanerkenntnis beinhalten, das bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen Sie verwendet werden kann. Es ist auch möglich, dass in der Unterlassungserklärung eine Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren festgesetzt wurde. Deshalb sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden. So kann ein Schuldanerkenntnis vermieden werden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Gerne hilft unser Team von Abmahnhelfer.de bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen, muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der sogenannten Störerhaftung unterschieden. Währen der Täter die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat, hat bei der Störerhaftung ein Dritter gehandelt. Der Störer ist durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Es ist aber auch ein Haftungsausschluss im Rahmen der Störerhaftung möglich. Wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihren Internetanschluss ausreichend gesichert haben und Ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind, ist ein Haftungsausschluss möglich. Auch ist das jüngst ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich der Einschränkung der Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder zu berücksichtigen.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Black Out – Killer, Koks und wilde Bräute“ bekommen haben, melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung. Sodann werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

VON RUEDEN
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