Abmahnung durch Waldorf Frommer für ebook "Sturz der Titanen"

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Die Bastei Lübbe AG ahndet unerlaubte Verwertung des ebooks "Sturz der Titanen" von Ken Follett

Innerhalb einer Online-Tauschbörse sollen die Adressaten das ebook den anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Aufgrund dieser Rechtsverletzung verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Handeln Sie nicht voreilig!

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht vorschnell handeln und beispielsweise den geforderten Betrag zahlen oder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Wenn Sie übereilte Handlungen vornehmen, können Sie Ihre Ausgangssituation unnötig verschlechtern und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst vernichten. Stattdessen sollten Sie also zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Möglicherweise besteht kein Anspruch gegen Sie oder die Höhe der geforderten Zahlung ist nicht verhältnismäßig.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
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Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Des Weiteren sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. Sie sollte sich nur auf die nötigen Angaben beschränken.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT- Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Auch wenn die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen, muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. Wenn ein anderer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, können Sie als Störer zur Haftung gezogen werden. Der Störer ist derjenige, der durch das Zur-Verfügung-Stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Als Störer ist man regelmäßig nicht verpflichtet Schadensersatz zu zahlen. Es ist aber auch möglich, dass Sie sich ganz von der Haftung befreien können. Dies hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab, die wiederum davon abhängig sind, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat (ein minderjähriges Kind, ein volljähriges Kind, ein Mitbewohner etc.).

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Bastei Lübbe AG wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem ebook von Ken Follett zugestellt bekommen haben, geraten Sie nicht in Panik. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Unser Team greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing Abmahnungen zurück und hilft auch Ihnen gerne!

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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