Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – "Resident Evil: Retribution"

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Kanzlei geht gegen Filesharing von Film über Tauschbörsen-Netzwerke vor

Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Resident Evil: Retribution" abzumahnen.

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Der Abgemahnte soll laut dem Schreiben von Waldorf Frommer den 3D Film "Resident Evil: Retribution" auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen unerlaubt zum Download angeboten haben. Zu beachten ist, dass durch das Herunterladen einer Datei von solch einer Tauschbörse automatisch anderen Usern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
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Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft den betroffenen Anschlussinhaber auf, innerhalb einer knapp bemessenen Frist die abgemahnte Datei zu löschen. Ferner soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro gezahlt werden. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) und dem Schadensersatz (600,00 Euro) zusammen.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Zunächst sollten Sie nicht in Panik verfallen und voreilige Handlungen vornehmen. Dies könnte dazu führen, dass Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten selbst abschneiden. Auch die Kontaktaufnahme zu den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer sollte vermieden werden. Vielmehr sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung der geltend gemachten Forderungen beauftragen. Auch sollte davon abgesehen werden, die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Stattdessen sollte Ihr Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung modifizieren und auf die nötigsten Angaben beschränken, sodass sie zu Ihren Gunsten ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Häufig sind die abgemahnten Anschlussinhaber sich sicher, dass Sie selbst noch nie eine Internet-Tauschbörse benutzt haben. Wie es trotzdem zu der erhaltenen Abmahnung gekommen ist und, ob Sie in diesen Fällen haften, können Sie hier nachlesen: http://www.abmahnhelfer.de/tauschborsen-benutze-ich-nicht-wurde-aber-abgemahnt-warum.

Ob in Ihrem speziellen Fall eine Täter- oder Störerhaftung vorliegt oder womöglich sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht kommt, hängt von bestimmten Umständen ab.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films “Resident Evil: Retribution” erhalten haben, melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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