Rechteinhaber Universum lässt Abmahnung für den Film Brick Mansions verschicken

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Waldorf Frommer mahnt Filesharing von Film über Tauschbörsen ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wurde von der Universum Film GmbH beauftragt, Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Brick Mansions abzumahnen.

Die Betroffenen sollen den letzten Film mit dem verstorbenen Action-Star Paul Walker innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde der Film unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, da keine Einwilligung der Universum Film GmbH vorlag.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden und es sollte innerhalb der gesetzten Frist gehandelt werden. Folgende Handlungsempfehlungen sollten Sie beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Des Weiteren kann er Ihnen behilflich sein bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung. In jedem Fall ist nämlich davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne Abänderung zu unterschreiben. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und kann Sie daher unangemessen benachteiligen.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung?

Von der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei ist dringend abzuraten. Grund dafür ist, dass häufig versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen. Dies ist jedoch oft nicht die Wahrheit. Häufig haften Sie, als Anschlussinhaber, nicht oder zumindest nicht vollumfänglich. Sobald ein anderer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer oder sogar eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht. Dies hängt von dem Alter des Täters ab und Ihren Kontrollpflichten. Die Haftungsfrage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Faktoren des Einzelfalls abhängig ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Brick Mansions“ erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive einer ersten anwaltlichen Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 an. Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen, das Sie auf unserer Website abmahnhelfer.de finden.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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