Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Universum für Lone Survivor

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Kanzlei mahnt für den Rechteinhaber weiterhin Filesharing von Film in Tauschbörsen ab

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Lone Survivor ab.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordern im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag, der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten enthält, in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Des Weiteren soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben.

Johannes von Rüden
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seit 2009
Rechtsanwalt
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Tel: 030 / 200 590 770
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Viele der Abgemahnten wissen nicht, wieso sie ein Abmahnschreiben erhalten haben. Der Vorwurf der Gegenseite bezieht sich auf das widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen der abgemahnten Datei.

Mittels einer Online-Tauschbörse soll der betroffene Anschlussinhaber den US-amerikanischen Kriegsfilm „Lone Survivor“ anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird die jeweilige Datei öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch ausschließlich dem Rechteinhaber, vorliegend der Universum Film GmbH, vorbehalten und erfolgt – soweit diese nicht ihre vorherige Einwilligung gegeben hat – illegal.

Was tue ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie sich zunächst die gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser sollten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Falls Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses ist mit erhöhten Kosten verbunden und gilt daher zu vermeiden.

Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sollte für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er prüfen, ob die Unterlassungserklärung zu weitgehend ist. Regelmäßig wird diese zu Gunsten der gegnerischen Partei abgefasst sein und sollte daher so abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Bei der Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung kann Ihnen ebenfalls der Anwalt behilflich sein.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Lone Survivor“ bekommen haben, sollten Sie sich anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie unseren Service eines kostenlosen Erstgesprächs in Anspruch nehmen. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030965 35 853 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus. Unser Team von Abmahnhelfer.de hat jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und freut sich auch Ihnen helfen zu können.

VON RUEDEN
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