Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights wegen bereits im Jahr 2009/2010 begangenen Urheberrechtsverletzungen

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, WeSaveYourCopyrights, 2009, 2010, Urheberrechtsverletzungen
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Auftraggeber sind Matthew Tasa, die Aergo Trade GmbH sowie die Herren S. Göckede, S. Gruhnwald und A. Komlew

Die Frankfurter Kanzlei "WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" versendet Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber, in denen sie diese auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch nimmt. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen wegen angeblich unerlaubter Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Die Schreiben erfolgen dabei im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers.

In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei handelt es sich hinsichtlich Auftraggeber und betroffenem Werk um folgende Konstellationen:

a) im Auftrag des Songwriters und Rechteinhabers Herrn Matthew Tasa die Musiktitel "Never Alone" und "Danced into the Moonlight" von Dream Dance Alliance

b) im Auftrag der Aergo Trade GmbH der Musiktitel "Departure" von Dave202

c) im Auftrag der Herren Sebastian Göckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew der Song "Our Generation" von Rocco & Bass-T.

Behauptet wird in den Schreiben, dass das entsprechend zutreffende Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Peer-to-Peer-Netzwerk-Nutzern ohne Erlaubnis des Auftraggebers zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet worden sein soll. Zu beachten ist dabei, dass beim Download eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte gleichzeitig den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist somit auch schon mit dem vermeintlich alleinigen Herunterladen erfüllt.

Die Besonderheit an diesen Abmahnungen ist, dass die jeweilige Tathandlung bereits im Jahr 2009 oder 2010 stattgefunden haben soll.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Durch den behaupteten Verstoß sei der entsprechende Auftraggeber in seinen Rechten verletzt worden und ihm damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass dem Geschädigten daneben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, zustünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Dabei ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zudem wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 450,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ersatzansprüche, die dem jeweiligen Rechteinhaber durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Folgeabmahnungen drohen

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die besagten Titel zum Teil auf verschiedenen Samplern und Chartcontainern befinden. Dies sind Zusammenstellungen von diversen Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Dabei kommt es häufig vor, dass nicht nur ein, sondern gleich mehrere Titel einer solchen Kompilation als jeweils einzelne Werke durch verschiedene Kanzleien für die entsprechenden Urheber abgemahnt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollte ich mich als Betroffener in solch einem Fall verhalten?

Dies erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung".

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights für reFX Audio Software: "Nexus 2"