Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH

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Betroffen ist der Film "Kings of the City"

Uns liegen neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Diese betreffen angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Kings of the City", an dem die Tiberius Film GmbH die Rechte besitzt. Die Adressaten sollen das Werk unerlaubt in einer Internet-Tauschbörse verbreitet haben.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten im Auftrag der Tiberius Film GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem soll ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.028,00€ gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dieser setzt sich aus 578,00€ Rechtsanwaltsgebühren sowie 450,00€ Schadensersatz zusammen.

Johannes von Rüden
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Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Das abmahnhelfer.de-Team kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Wir können für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Wir haben seit Jahren Erfahrungen mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Wir beraten gerne mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche.

VON RUEDEN
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