Abmahnung durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights für reFX Audio Software: "Nexus 2"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, WeSaveYourCopyrights, reFX, Urheberrecht, Download
3,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
4

Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen

Vermehrt erreichen Abmahnschreiben der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Internetanschlussinhaber. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, dass sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Online-Tauschbörse (p2p) ohne Erlaubnis des entsprechenden Rechteinhabers zur Verfügung gestellt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen. Im Auftrag des durch die behauptete Handlung geschädigten Rechteinhabers, der reFX Audio Software Inc., werden infolgedessen in dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsforderungen gegenüber dem Anschlussinhaber geltend gemacht.

Gegenstand der Abmahnungen ist der Software-Synthesizer

„Nexus2"

Dieses Musik-Programm soll angeblich über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Vielen Filesharing-Nutzern ist dabei unbekannt, dass beim Herunterladen eines Werkes gem. der Funktionsweise von Internet-Tauschbörsen Inhalte, die sich bereits auf dem eigenen Rechner befinden, zeitgleich wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Von daher ist der Tatbestand auch schon durch das vermeintlich alleinige Downloaden erfüllt.

Es wird erklärt, dass der Rechteinhaberin durch die behauptete Handlung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber dem Abgemahnten entstanden wären. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ihr auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a UrhG verpflichtet sei.

Somit wird von den betroffenen Anschlussinhabern unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot unterbreitet, bei dem mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.000,00 EUR die Auftraggeberin sämtliche bzgl. des ausgewiesenen Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe.

Wie sollte man sich als Betroffener am besten verhalten?

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.