Abmahnung durch die RAe Rasch für Universal Music wegen dem Album "Glücksgefühle" von Beatrice Egli
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, abmahnung, rasch, glücksgefühle, egliFilesharing von Musikalbum in Tauschbörsen wird auch im neuen Jahr weiterverfolgt
Im Auftrag der Universal Music GmbH werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen Filesharings abgemahnt.
Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen das beliebte Album „Glücksgefühle“ der Künstlerin Beatrice Egli, über Internet-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen.
Von den betroffenen Abmahnungsempfängern wird innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalisierten Vergleichsangebots in Höhe von 1.200 € gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus angeblich entstandenen Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen zusammen.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben sollten, empfehlen wir
- die Abmahnung ernst zu nehmen,
- die gesetzten Fristen zu beachten,
- fachkundigen Rat einzuholen,
- die Unterlassungserklärung nicht ohne Absprache abzugeben,
- keine Zahlungen vorzunehmen
- und keinen Kontakt zu der Anwaltskanzlei Rasch aufzunehmen.
Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am Besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.
Wir werden umgehend Verbindung mit Ihnen aufnehmen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.