Abmahnung durch die Rechtsanwälte FAREDS für Malibu Media wegen Werken aus der X-Art-Reihe

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Behauptete Urheberrechtsverletzungen, Unterlassungs- und Zahlungsforderungen

Die Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Malibu Media, LLC Internetanschlussinhaber ab, da sie angeblich ein urheberrechtlich geschütztes Werk unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk zur Verfügung gestellt haben sollen. Die Auftraggeberin trägt die Rechte an diesem Werk und sei durch die behauptete Tathandlung diesbezüglich verletzt worden. Infolgedessen macht sie über die Kanzlei FAREDS ihr entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung gegenüber dem Abgemahnten geltend.

Gegenstand aktueller Abmahnungen sind dabei u.a. folgende Werke der X-Art-Reihe aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung:

- „Spilled Milk" (Angelica)

- „Morning Desires" (Angie)

- „Red Satin" (Mia Malkova)

- „Late for Work" (Kiera)

Dem Abmahnungsempfänger wird vorgeworfen, dass der entsprechende Film über seinen Internetanschluss in einer Online-Tauschbörse (p2p) zum Download angeboten und damit ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Damit habe er eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Malibu Media, LLC begangen.

Zu beachten dabei ist, dass gemäß der Funktionsweise von p2p-Tauschbörsen auch mit dem Download eines Werkes gleichzeitig sich bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte hochgeladen und anderen p2p-Nutzern angeboten werden und damit ebenfalls der Tatbestand der Verletzungshandlung erfüllt ist.

Der Rechteinhaberin seien dadurch Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber dem Anschlussinhaber entstanden. Unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung stünden ihr auch erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, zu.

Somit wird in den Abmahnungen unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten von dem Abgemahnten verlangt. Dabei wird ihm aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 600,00 EUR unterbreitet, mit dessen Annahme die Auftraggeberin sämtliche bzgl. des behaupteten Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe.

Wie verhält man sich, wenn man Adressat einer solchen Abmahnung geworden ist?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.