Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch für Warner Music: "Ida Corr - Singled Out"

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Wie sollte ich mich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nimmt im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 07. Dezember 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum

„Singled Out“ der dänischen Sängerin Ida Corr.

Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Warner Music Group Germany Holding GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“ erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin