Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für MIG Film, Planet Media und Savoy Film

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Schulenberg, Collection, MIG Film, Savoy Film
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

"Kentucky Fried Zombies", "The Collection" und "Zombie Driller Killer"

Täglich erreicht eine Vielzahl an Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Internetanschlussinhaber. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen wegen angeblich unerlaubter Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) begangen zu haben. Die Abmahnungen erfolgen dabei im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers, welcher infolge des Verstoßes ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung gegenüber dem Angeschriebenen geltend machen lässt.

Gegenstand aktueller Abmahnungen sind folgende Werke:

a) im Auftrag der MIG Film GmbH:

die Horror-Komödie „Kentucky Fried Zombies“ (OT: „Die-ner (Get It?)“)

des Regisseurs Patrick Horvath

b) im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH:

der Horrorthriller „The Collection“

des Regisseurs Marcus Dunstan

c) im Auftrag der Savoy Film GmbH:

der Horrorthriller „Zombie Driller Killer“ (OT: „Mørke sjeler“)

der Regisseure César Ducasse und Mathieu Peteul.

In den Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass das entsprechende Werk über seinen Internetanschluss den Nutzern einer bestimmten Filesharing-Börse ohne Erlaubnis der jeweiligen Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Zu beachten ist dabei, dass beim Download eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte gleichzeitig den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist somit auch schon mit dem vermeintlich alleinigen Herunterladen erfüllt.

Durch die Tathandlung sei die jeweilige Mandantschaft in ihren Rechten verletzt worden und ihr damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass daneben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, bestünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung wird angeboten, die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs zu erledigen, womit die Höhe beider Ersatzzahlungen zusammen pauschal 1.298,00 EUR beträgt. Zudem ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr kurze Frist gesetzt.

Sind auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden? Wie sollten Sie sich dann am besten verhalten?

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“, wie man sich generell verhalten sollte.


Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für KSM und MIG Film
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für MFA und Savoy Film