Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Sony Music

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Angebliche Urheberrechtsverletzung bzgl. des Albums "Beyonce - 4 (Deluxe Edition)"

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund der Abmahnungen sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand ist das Musikalbum

„4 (Deluxe Edition)" von Beyoncé.

Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Internet-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Dadurch sei die Auftraggeberin als Rechteinhaberin des Werkes diesbezüglich verletzt und damit ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Anspruchsinhaberin neben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung weitere erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird dabei ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.