Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Tele München: "Rubinrot"

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Sind auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden?

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft verschickt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Internet-Tauschbörse (p2p) Abmahnschreiben an angeblich verantwortliche Internetanschlussinhaber.

Die Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den betreffenden Werken und damit berechtigt im Falle von Rechtsverletzungen, wie sie durch den Abgemahnten begangen worden sollen sein, dadurch entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung geltend zu machen.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist der derzeitig im Kino laufende deutsche Fantasyfilm

Rubinrot

des Regisseurs Felix Fuchssteiner.

Behauptet wird in den Schreiben, dass dieses Werk weltweit den Nutzern einer bestimmten Online-Tauschbörse über den Internetanschluss des Abgemahnten ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Zu beachten dabei ist, dass gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen der Verbreitungstatbestand auch schon beim vermeintlich bloßen Downloaden eines Werkes erfüllt ist, da bereits heruntergeladene Inhalte automatisch und gleichzeitig wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Die vorgeworfene begangene Rechtsverletzung stellt eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte dar, aufgrund dessen sie gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend machen lässt.

Im Einzelnen heißt dies, dass der Anschlussinhaber weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen habe und zu diesem Zweck zur Abgabe einer rechtsverbindlichen und ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Dazu ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Weiterhin soll der durch den Verstoß entstandene Schaden, dessen Höhe sich u.a. aus der üblichen Lizenzgebühr für das öffentliche Zugänglichmachen der betreffenden Werke und den Ermittlungskosten der Rechtsverletzung bestimmt, ausgeglichen werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung zur Erstattung der durch das Einschalten der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a UrhG verpflichtet sei.

Zur Abgeltung dieser Forderungen wird dem Anschlussinhaber ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR unterbreitet.

Sowohl hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung als auch der Zahlungsforderungen wird ihm eine sehr knappe Frist gesetzt.

Wie sollte man als Betroffener einer solchen Abmahnung reagieren?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“ erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.