Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte iAv. Koch Media GmbH X Rebirth
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, rka, X Rebirth, Abmahnung, Urheberrecht, FilesharingKanzlei mahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Computerspiel ab.
In dem Schreiben der .rka Rechtsanwälte wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen das Weltraum-Action Computerspiel "X Rebirth" über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Koch Media GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die .rka Rechtsanwälte fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.
Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?
Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.
seit 2009
Die Abmahnung ist dann eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Haften Eltern immer für ihre Kinder?
Wenn Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, können Sie als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Allerdings haften Eltern nach neuester Rechtsprechung nicht für das Verhalten ihrer Kinder, sofern sie sämtliche Überwachungspflichten erfüllen. In der Regel ist ausreichend, dass die Eltern die Kinder entsprechend belehren und ihnen illegale Tauschbörsen-Aktivitäten verbieten. Eine dauerhafte Überwachung ist dagegen nicht erforderlich, es sei denn es liegen Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vor. Die genauen Anforderungen richten sich auch nach dem Alter der Kinder. Zu beachten ist aber auch, dass der Störer regelmäßig lediglich für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen muss.
In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein neues Urteil gefällt (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare"). In diesem Urteil stellt der BGH klar, dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen durch den volljährigen Familienangehörigen vorliegt, hat der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Überwachungspflichten. Verstößt er sodann gegen diese Pflichten, haftet er als Störer.
Haben auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung des Computerspieles "X Rebirth" sollten Sie diese von einem fachkundigen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen und keinesfalls ohne vorherige Beratung den Forderungen der rka. Rechtsanwälten nachkommen.
Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 in einem kostenlosen Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.
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