Abmahnung von Anwalt Sebastian Wulf jur-law wegen Scotty The Black Pearl

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Rechtsanwalt versendet Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharing von Musik in Tauschbörsen

Im Auftrag der Firma a45 music GmbH. mahnt Anwalt Sebastian Wulf, jur-law, Bahnhofstr. 16, 59457 Werl im Bereich des Filesharings ab. Konkret geht es in der Abmahnung um die Tonaufnahme Scotty The Black Pearl. Geltend gemacht werden Zahlungs und Unterlassungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken. Gegen die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 495,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Gegen die Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Es besteht durchaus aus Möglichkeit – und davon sollte auch Gebrauch gemacht werden – die Abmahnung kritisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

1. Regel

Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel

Nie einfach die geforderte Summe zahlen, die in der Sebastian Wulf, jur-law Abmahnung wegen Scotty The Black Pearl gefordert wird. Selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel

Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

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