Abmahnung von FAREDS wegen dem Film "x-art leila - what a girl wants"

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Verfolgung von Filesharing in Tauschbörsen im Auftrag von Malibu Media LLC - was bedeutet dies für die Betroffenen?

Derzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg im Auftrag der Malibu Media LLC ab.

Den Betroffenen wird von den angeblichen Rechteinhabern vorgeworfen das urheberrechtlich geschützte Werk "x-art leila - what a girl wants" illegalen heruntergeladen und Dritten zugänglich gemacht zu haben (filesharing).

Auf die Abgemahnten wird mit extrem kurzen Fristen zur Abgabe einer vorformulierte strafbewährten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines sog. „Vergleichsbetrages" ein enormer Druck aufgebaut.

Auch im Schatten des demnächst in Kraft tretenden Gesetzes, welches eine Deckelung der Anwaltskosten auf 155,30 € vorsieht, werden nach wie vor Abmahnungen mit hohen Forderungen versandt.

Grund hierfür ist, dass sich die Forderung der abmahnenden Kanzleien nicht nur auf die „gedeckelten" Anwaltsgebühren, sondern auch auf Schadensersatz bezieht. 

Daher muss die Wirkung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zumindest angezweifelt werden.

Richtiges reagieren nach dem Erhalt der Abmahnung ist jetzt wichtig:

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort das erhaltene Abmahnschreiben per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir kennen die abmahnende Kanzlei und wissen, wie auf derartige Abmahnungen zu reagieren ist.

Unser Ziel ist es, dass der Abgemahnte nichts oder zumindest  weniger an die Abmahnkanzlei bezahlen muss.

Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

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