Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH wegen Pornofilmen erhalten?

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Urheberrechtsverletzung und Streitwert für Pornofilm

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag ihrer Mandantin DBM Videovertrieb GmbH wegen Verstößen gegen das Urheberrecht in der Tauschbörse BitTorrent ab.

Betroffen ist dabei ein Film mit dem bezeichnenden Namen „Geile versaute Küchenschlampe“.

Die Rechtsanwälte verlangen neben einer Zahlung in Höhe von 850 EUR auch die Unterzeichnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die angefügte Erklärung beinhaltet jedoch zu weitgehende Verpflichtungen.

So sollten Anwaltskosten bzw. ein Schadensersatz nicht akzeptiert werden, auch nicht der vorgeschlagene Abgeltungsbetrag. Eine wirksame, wenn auch modifizierte Unterlassungserklärung räumt ebenso gut die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und schützt vor einer möglichen gerichtlichen Verfolgung des Unterlassungsanspruchs.

Ob darüber hinaus Ansprüche auf Zahlung bestehen und in welcher Höhe, kann nur eine detaillierte Prüfung im Einzelfall ergeben. Haben Sie Zweifel an der Täterschaft oder sogar triftige Gründe, die eine Verantwortlichkeit ausschließen, sollten Sie sich mit Hilfe eines Anwalts beraten und gegen die unberechtigte Abmahnung vorgehen.

Aber auch bei einer vermeintlich berechtigten Abmahnung kann Sie oftmals eine frühzeitige Rechtsberatung vor größeren Schäden und weiteren Ansprüchen bewahren.