Abmahnung von Waldorf Frommer (Supernatural - "the big empty" erhalten? Wir helfen!

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Unterlassungserklärung, Supernatural, empty
5 von 5 Sterne
Bewerten mit:
2

Die Abmahnwelle aus München rollt weiter!

  1. Worum geht es?

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH aktuell in erheblichem Umfang ab. Der erhobene Vorwurf lautet, dass die Betroffenen den Film „Supernatural – the big empty“ mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht haben. Durch dieses Zugänglichmachen soll nach Ansicht der Kanzlei Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Was verlangen die Abmahner?

Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verlangen, dass Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 620 € (setzt sich zusammen aus den Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte und dem Schadensersatz) leisten. Diese Forderung ohne weitere Prüfung anzuerkennen oder die verlangten Beträge zu zahlen ist wenig ratsam.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Abmahnung erhalten, und jetzt?

Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, bewahren Sie zunächst Ruhe und überlegen sachlich die nächsten notwendigen Schritte. Vorschnelles Handeln können hier kontraproduktiv sein und zu erheblichen rechtlichen Folgen führen. In den verschickten Abmahnschreiben werden von den Anwälten bewusst kurze Fristen gesetzt. Das soll dazu führen, dass Sie unruhig werden und die vorgefertigten Dokumente ohne weitere Kontrolle unterschreiben.

Wichtig:

Dabei sollten Sie im Vorfeld irgendwelcher Handlungen, die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen!

Diese Prüfung könnte im Einzelfall ergeben, dass die Abmahnung unberechtigt ausgesprochen wurde, dann wäre eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend. Auch für den Fall, dass die Abmahnung zurecht ausgesprochen wurde, müssen sie die aufgeführten Forderungen nicht ohne weitere Schritte erfüllen. Zum Beispiel könnte die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein. Durch Ihre Unterschrift gehen Sie eine Art Vertrag ein und verpflichten sich, falls Sie gegen die Vereinbarung künftig verstoßen zu Vertragsstrafen, die in der Höhe durchaus empfindlich ausfallen können. Ein fachkundiger Anwalt wird in jedem Fall prüfen, ob im Einzelfall zu empfehlen ist, die Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren) und so gerechtere Bedingungen des Vertrages zu schaffen. Selbst die Höhe der Abmahnkosten kann Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn die angesetzten Kosten zu hoch bemessen werden. Gern ist unsere Kanzlei Ihnen dabei als mit einem Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen wissen wir, wie das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt werden kann.

Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Wahren Sie auf jeden Fall die gegebenen Fristen.
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf.
  • Kontaktieren Sie nicht denjenigen, der Sie abmahnt.
  • Unterzeichnen Sie nicht ohne weitere Prüfung irgendeine Unterlassungserklärung
  • Zahlen Sie die geforderten Kosten nicht ohne vorherige Prüfung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Films „Supernatural – the big empty“ bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Wir übernehmen auch bundesweit Mandate und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Fragen Sie einfach während eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches danach. Hilfreich wäre es, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch vorbereiten können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Weitere Abmahnungen wegen Fotoklau im Umlauf
Wettbewerbsrecht Alle Jahre wieder: Die Abmahnwelle rollt weiter!
Markenrecht Augen auf beim Trikotkauf!
Urheberrecht - Abmahnung Vorsicht: Weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH im Umlauf