Abmahnung von Waldorf Frommer für Monuments Men - ungewöhnliche Helden

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Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH: Hilfe im Abmahnfall wegen Filesharing von Film finden Sie hier

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen den Film Monuments Men – ungewöhnliche Helden unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben? Dann sind Sie kein Einzelfall. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München versendet eine Vielzahl von gleichlautenden Abmahnungen an Personen, denen vorgeworfen wird, den Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Da die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch eine Abmahnung zu tun ist, bietet dieser Blogbeitrag grundlegende Informationen dazu, welche Möglichkeiten bestehen.

Abmahnung sollte nicht ignoriert werden

In jedem Fall muss auf die Abmahnung reagiert werden. Wer diese ignoriert oder nicht hinreichend handelt, der muss mit weit reichenden Konsequenzen rechnen, die zu einem Mahnverfahren, einer einstweiligen Verfügung oder einer Kosten- bzw.- Unterlassungsklage führen können. Dieses sicherlich nur im schlechtesten Fall. Nach dem Erhalt der Abmahnung hat der Betroffene noch alle Möglichkeiten offen. Daher geht es darum, bereits kurz nach dem Erhalt und innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist zu handeln. Was ist also zu tun?

Erst einmal geht es darum, sich über die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Denn die in der Abmahnung geltend gemachte Forderung kann in vielen Fällen auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Wie ist das möglich?

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in der Abmahnung wegen Monuments Men – ungewöhnliche Helden davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dieses ist jedoch in vielen Fällen so eindeutig nicht zu beantworten. Oftmals haben Dritte die abgemahnte Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall bestehen gute Chancen, zumindest den Schadenersatz zurückzuweisen. Dieser macht bei der Forderung in Höhe von 815 € mit einem Anteil von 600 Euro den Großteil aus. Sollte der Gegenseite erfolgreich kommuniziert werden, dass diese Forderung zurückgewiesen wird, bleiben lediglich 215 € Forderung im Raum stehen. In guten Fallkonstellationen können selbst diese zurückgewiesen werden.

In der Abmahnung wegen Monuments Men – ungewöhnliche Helden geht es jedoch nicht nur um Geld. Der Betroffene wird auch aufgefordert den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierzu hatte die Gegenseite bereits ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages beigefügt. Dieser muss so nicht unterzeichnet werden, wie er von der Gegenseite vorgelegt wird. Es besteht durchaus die Möglichkeit eine veränderte Unterlassungserklärung verfassen zu lassen, die die Interessen des Betroffenen optimal schützt. Anhand der kurzen Ausführung wird deutlich, dass der Abgemahnte der Forderung nicht wehrlos gegenübersteht. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hat bereits hunderte Betroffene erfolgreich vertreten und wir dieses bei Bedarf auch für Sie tun.

Da solche wie hier vorliegende Internet Beiträge die Angelegenheit nur grob behandeln können bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit, die Angelegenheit persönlich mit einem Anwalt zu besprechen. Hierfür sollen dem Betroffenen keine weiteren Kosten entstehen und daher bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an. In diesem Telefonat geht es darum, die Kostenrisiken und Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen. Die möglicherweise folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Dieser wird bereits im ersten Telefonat mitgeteilt. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

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