Abmahnung von Waldorf Frommer für New Girl (3.Staffel)

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Rechteinhaber Twentieth Century Fox lässt Anschlussinhaber wegen Filesharing abmahnen

Erneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Rechtsverletzungen für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der Serie „New Girl“ ab, diesmal geht es um die dritte Staffel. Es ist kein Wunder, dass es jene inzwischen gibt, denn die Geschichte der lebenslustigen in der Liebe jedoch mit Pech verfolgten Grundschullehrerin Jessica und ihrer ungewöhnlichen Männer-WG ist noch nicht auserzählt.

Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden, es droht eine Klage

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zur Zeit wie in der Vergangenheit auch massiv ab, es ist die im Bereich der Abmahnung von Filmen und Serien seit Jahren am stärksten vertretene Kanzlei. Nicht nur die Anzahl der Abmahnungen ist enorm, auch die Zahl der gerichtlich eingeklagten und durchgesetzten Ansprüche. Während jene bislang in München verhandelt wurden, ist seit Änderung des UrhG im Oktober 2013 das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Abgemahnte wohnt, wenn es keine Sonderzuständigkeit gibt. Diese Änderung hat die Anzahl der eingereichten Klagen reduziert, nicht jedoch die Zahl der Abmahnungen. Dieser Umstand sollte jedoch nicht dazu verführen, der im Internet oft ausgesprochenen Empfehlung zu folgen, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Bei Ignorierung droht eine einstweilige Verfügung

Damit vergibt man sich die Möglichkeit, angemessen zu reagieren und die mit dem Zugang der Abmahnung entstandenen Risiken zu minimieren. Diese liegen in dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, falls die verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird. Jene abzugeben ist Pflicht, auch wenn sie in einer Vielzahl von Fällen bereits aufgeweicht wurde.

Betroffene sollten Abmahnung anwaltlich Prüfen lassen

Ob die Pflicht den konkret Abgemahnten trifft, kann nach einer entsprechenden Beratung gesagt werden. Die Standardkonstellation „es waren die erwachsenen Kinder“ trifft nicht auf alle Abgemahnten zu. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte dringend handeln und eine individuell für ihn gefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Anschließend ist zu beraten, wie mit der Zahlungsforderung von 469,50 EUR umzugehen ist.