Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung RA Schlösser für Benjamin Thorn wg. Bildrechten § 13 UrhG

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung RA Schlösser für Benjamin Thorn wg. Bildrechten § 13 UrhG

Abmahnung wegen Unterlassener Urhebernennung nach § 13 UrhG

Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt mahnt derzeit wegen Urheberrechtsverletzungen - vorliegend fehlende Urheberkennzeichnung - für Herrn Benjamin Thorn ab. Herr Thorn ist Berufsfotograf und bietet seine Bilder auch in verschiedenen Bilddatenbanken zur Nutzung gegen geringe Gebühren an, u.a. bei fotolia.

Grund der Abmahnung ist die fehlende Urheberkennzeichnung, die der Urheber nach § 13 UrhG verlangen kann. In den Nutzungsbedingungen von fotolia, lautet die entsprechende Bestimmung:

Auszug aus Standard Lizenz de.fotolia.com

…ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder
Name des Fotografen] / Fotolia.com."

Im Abmahnschreiben werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR gefordert
und ein Schadensersatz in Höhe von 800,00 EUR. Dem Schreiben liegt dabei
bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung zur Unterschrift bei. Diese sollte allerdings, zumindest nicht in dieser Form, abgegeben werden. Handeln Sie nicht voreilig und unüberlegt - prüfen Sie die Ansprüche auf Rechtmäßigkeit.

Ob auch der angesetzte Streitwert, der Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten ist, und auch der geforderte Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sind, lässt sich im Einzelfall prüfen. So dürften jedoch aufgrund der nur geringen Lizenzgebühren (ein Bild bei fotolia ist bereits ab 0,15 EUR erhältlich) durchaus Zweifel an der Rechtfertigung der geforderten Beträge bestehen. Bei der Nutzung der Bilder als Privatperson könnte zudem die Vorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG eingreifen, so dass hier die Anwaltskosten lediglich 100 EUR betragen.

Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden, da hiermit ein teurer Rechtsstreit riskiert werden kann. Lassen Sie die Abmahnung prüfen und sich ggf. anwaltlich vertreten.

Der Kauf einer Lizenz befreit leider nicht vor solcherlei Ansprüchen, dennoch kann die Abmahnung nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier Profit mit wenig Aufwand gemacht werden soll.

Leserkommentare
von Benjamin Thorn am 22.06.2012 23:44:48# 1
Wenig Aufwand und viel Profit ? Haben Sie überhaupt den Hauch einer Ahnung was derartige Fotoproduktionen kosten ? Was eine Verfolgung meiner Rechte für einen Aufwand mit sich bringt und was dies kostet ? Offensichtlich nicht Herr Baumgärtner.
    
von msgphoto am 09.08.2012 15:35:09# 2
@ Herrn Benjamin Thorn: Ich selbst bin Fotograf und weiss das Bilder einen sehr hohen Aufwand benötigen. Sie verkaufen allerdings über Plattformen wie Fotolia Ihre Bilder ab euro 1,30. Hier kann also kein Anspruch auf euro 800.- gesetzt werden wenn eine Bildnennung nicht vorhanden ist (euro 800.- entspricht einem Exclusiv - Tagesshooting und steht in keinem Verhältnis da es sich bei Ihnen um Stockfotos handelt - für die breite Masse). Denke sie betreiben damit nur eine richtige Abzocke und schaden unserem Berufsstand. Weiter habe ich gesehen das sie bei dem Portal Fotolia auf alle Kennzeichnungs- und Urheberrechte verzichtet haben (AGB''s für Fotografen), die sie auch akzeptiert haben. Kläger kann also auch nur in diesem Fall dann Fotolia sein - und nicht sie!
    
von funny1305 am 05.11.2012 23:51:19# 3
Ich wurde auch von RA Schlösser abgemahnt und das bei einem Bild, weches für 60 Cent downgeloadet werden konnte. Ich hatte zwar alle Angaben unter dem Bild, aber beim Updaten der Seite wurde der Verweis versehentlich gelöscht. Zum Glück habe ich für alle Bilder den Nachweis, dass ich sie kostenpflichtig downgeloadet habe. Nach dieser *** habe ich echt genug von den Bilderplattformen "fotolia" und "aboutpixel". Seither mache ich alle Bilder für meine Seiten selbst. Und die sind sogar noch um einiges besser, als von diesen Plattformen. Irgendwie riecht es ziemlich nach Abzocke, zumindest meiner Nase nach. Und ganz ehrlich...Wer seine Bilder für 60 Cent zum Download bereitstellt...naja.

Auch ich habe schon Bilder von mir auf anderen Webseiten gefunden, aber ich nehme erst einmal selbst Kontakt mit den Webmastern auf, bevor ich gleich so hasenwild zum Anwalt renne. Bisher wurde man sich immer einig.
    
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