Abmahnung wegen des Films 300: Rise of an Empire

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RAe Waldorf Frommer vertreten die Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen ab. Aktuell ist unter anderem der Film "300: Rise of an Empire", welcher am 06.03.2014 in den deutschen Kinos angelaufen ist, im Visier der Abmahner. Die Urheberrechte für diesen Film liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Die Rechteinhaberin möchte auf die Einnahmen aus ihren Werken nicht verzichten und lässt nun durch ihre Rechtsanwälte massenhaft Abmahnungen verschicken.

Abgemahnt wird, wer über seinen Internetanschluss das betroffene Werk von einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und sodann Dritten zu einem illegalen Download zur Verfügung gestellt hat. Der sogenannte Upload, also die Zugänglichmachung der betreffenden Datei für Dritte, ist den meisten Abmahnungsempfängern nicht bewusst. Umso überraschender kommt dann die Post mit der von den Abmahnungsempfängern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, im Rahmen eines Vergleichsabschlusses die Zahlung von 815 € als Schadens- und Aufwendungsersatz verlangt wird.

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, kann sich dagegen wehren. Dazu sollten Sie unbedingt

  • die Abmahnung ernst nehmen
  • die gesetzten Fristen einhalten,
  • die vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls unterschreiben,
  • keine voreiligen, unabgesprochenen Zahlungen leisten und
  • sich umgehend Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholen.

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir überprüfen die Abmahnung.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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