Abmahnungen der DigiRights Adminstration GmbH

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Es gibt kein ausschließliches Recht, ein Werk im Internet in File-Sharing-Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen

Die DigiRights Adminstration GmbH mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Internet ab, zum Beispiel Musiktitel bzw. -alben betreffend.

Sie sei "Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahmen im Internet in File-Sharing-Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen“.

Christoph M. Huppertz
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Kein Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung in Tauschbörsen

Ein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung in File-Sharing-Netzwerken bzw. Tauschbörsen gibt es aber nicht.

Dies hat zunächst das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Dies wurde mehrfach bestätigt, unter anderem vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Köln.

Deshalb sollten Sie sich gegen eine entsprechende Abmahnung zur Wehr setzen.

In dem von mir bearbeiteten Verfahren hat das Landgericht Köln entschieden, dass die DigiRights Adminstration GmbH keinerlei Anspruch gegen meine Mandantschaft hat, weder auf Unterlassung noch auf Schadensersatz (Lizenschaden, Anwaltskosten). Im Gegenteil, die DigiRights Adminstration GmbH wurde verurteilt, die vorgerichtlichen Anwaltskosten meiner Mandantschaft zu erstatten und die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.

Christoph M. Huppertz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
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