Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

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Abgemahnt wird im Auftrag der Planet Media und Savoy Film für die Filme "Bernie" und "2034 XChange"

Vermehrt versendet die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber, in denen sie den Empfängern vorwirft, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Die Abmahnungen erfolgen dabei im Auftrag des durch die behauptete Tathandlung geschädigten Rechteinhabers, welcher infolge des Verstoßes ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung geltend machen lässt.

Gegenstand der Abmahnungen ist Berichten zufolge

a) im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH

die Krimi-Komödie "Bernie - Leichen pflastern seinen Weg" des Regisseurs Richard Linklater

b) im Auftrag der Savoy Film GmbH

der Sci-Fi-Thriller "2034 XChange" des Regisseurs Allan Moyle.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das entsprechende Werk über seinen Internetanschluss allen Nutzern einer bestimmten Online-Tauschbörse ohne Erlaubnis der jeweiligen Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dabei ist zu beachten, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse wiederum zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ist der Tatbestand folglich auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt.

Weiterhin wird erklärt, dass die jeweilige Auftraggeberin aufgrund der behaupteten Tat in ihren Rechten verletzt worden sei und ihr mithin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben diesen Ansprüchen und damit unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG in jedem Fall verpflichtet sei, bestünden.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird infolgedessen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird das Angebot unterbreitet, im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs zu erledigen. Bei Annahme dieser Offerte, belaufen sich die zu zahlenden Ersatzforderungen pauschal auf jeweils zusammen 1.298,00 EUR. Zudem ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr kurze Frist gesetzt.

Was ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu beachten und wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.

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