Achtung! Abmahnung von der Catprint Media GmbH durch Kanzlei Gebler-Fleischhacker

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Derzeit sind Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung im Umlauf.

Vorliegend handelt es sich um den Vorwurf, dass eine Grafik des Zeichners Uli Stein angeblich ohne eine Nutzungserlaubnis verwendet worden sei. Die Catprint MEDIA GmbH behauptet Inhaberin von exklusiven Nutzungsrechten an der Grafik seit Mitte 1997 zu sein.

Danjel-Philippe Newerla
seit 2008 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Konkret wird gerügt, dass der Abgemahnte die Grafik (die Darstellung eines Pinguins mit dem Schild „Dagegen") unberechtigt auf seinem -gewerblichen- Social-Media-Auftritt öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) gemacht haben soll.

Die Catprint MEDIA GmbH fordert daher

  • Unverzügliche Einstellung der Nutzung der Grafik
  • Die Nutzung künftig zu unterlassen und hierüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf liegt dem Schreiben bei)
  • Auskunft zu erteilen über die Dauer der gerügten Nutzungshandlung.

Finanzielle Forderungen werden zunächst nicht gestellt. Wenn entsprechende Auskunft erteilt wurde, werden diese allerdings in einem weiteren Schreiben nachgefordert:

Aufwandserstattung (d.h. Zahlung der Rechtsanwaltskosten)
Lizenzschadenersatz (berechnet auf Grundlage der zuvor erteilten Auskunft)

Was tun, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?!

Das Schreiben ist echt. Beachten Sie daher unbedingt die gesetzten Fristen! Bereits eine geringe Überschreitung kann gerichtliche Schritte zur Folge haben.

Handeln Sie dennoch nicht überstürzt. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung oder erteilte Auskunft kann kaum noch oder gar nicht mehr zurück genommen werden. Lassen Sie aus diesem Grunde die Berechtigung der Abmahnung vorab durch einen Fachmann urheberrechtlich prüfen. Angesichts der Materie empfiehlt sich hier insbesondere ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wie Rechtsanwalt Dr. Newerla zu Rate zu ziehen.

Unterschreiben Sie insbesondere nicht vorschnell das Unterlassungsversprechen. Sofern die Abmahnung berechtigt ist und strafbewehrt Unterlassung versprochen werden soll, wäre die Abgabe der Erklärung richtig vorzubereiten und der Erklärungstext zu modifizieren, um weitere Abmahnungen mit hohen Vertragsstrafeforderungen auszuschließen.

Konsultieren Sie die Gegenseite nicht ohne rechtlichen Beistand. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Es besteht die Gefahr Aussagen zu tätigen, die einem später zum eigenen Nachteil gereichen können.

Die Zahlungsforderungen, die später von der Gegenseite nachgereicht werden und deren Berechnungen bekannt sind, sind Gegenstand von Verhandlungen. Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, hier eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erzielen.

Wir beraten Sie gerne, auch völlig ortsungebunden. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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