Achtung! Abmahnungen von Frommer Legal wegen den Filmen Snowden und/oder Palm Springs
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Snowswn, Palm, Springs, Frommer, Unterlassungserklärung, AbmahnungWeitere Abmahnungen im Umlauf: Wir helfen!
1. Worum geht es?
Die Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München mahnt regelmäßig im Auftrag ihrer Mandanten ab. Aktuell wird dies wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH im großen Stil getan. Der aktuelle Vorwurf lautet, dass die Betroffenen die Filme „Palm Springs“ und/oder „Snowden“ mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen bereitgestellt haben sollen.
2. Was verlangen die Abmahner?
Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzungen fordern die Anwälte von Frommer Legal, dass die Abgemahnten eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung der leisten. Darüber hinaus werden im Interesse einer außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschaden sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten geltend gemacht. Für das angebliche Anbieten eines der Filme durch den Abgemahnten im Internet verlangt die Kanzlei eine Zahlung von 938,50 €. Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten, die Forderungen ohne Weiteres zu erfüllen!
seit 2008
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
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3. Abmahnung erhalten und jetzt?
Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, bewahren Sie zunächst Ruhe. Die Kanzlei Frommer Legal setzt in den verschickten Abmahnschreiben bewusst kurze Fristen. Auch wenn man die Rechtsverletzung nicht begangen hat, sollte die beigelegte Unterlassungserklärung unter keinen Umständen unmodifiziert unterschrieben werden! Durch Ihre Unterschrift gehen Sie eine Art Vertrag ein und verpflichten sich damit bei Zuwiderhandlung zu Vertragsstrafen, die in der Höhe durchaus empfindlich ausfallen können.
Dabei ist es immer von Vorteil, die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Diese Prüfung kann natürlich auch ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind und dann ist eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend. Aber selbst für den Fall, dass Sie zu Recht abgemahnt worden sind, müssen noch lange nicht alle Forderungen, wie von Waldorf Frommer vorgeschrieben, erfüllt werden.
Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.
Als spezialisierter Anwalt werde ich prüfen, ob im Einzelfall zu empfehlen ist, die Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren) und so gerechtere Bedingungen für beide Seiten schaffen. Selbst die Höhe der Abmahnkosten kann Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn die angesetzten Kosten zu hoch bemessen werden.
4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen
- Wahren Sie auf jeden Fall die gegebenen Fristen.
- Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf.
- Kontaktieren Sie nicht denjenigen, der Sie abmahnt.
- Unterzeichnen Sie nicht ohne weitere Prüfung irgendeine Unterlassungserklärung
- Zahlen Sie die geforderten Kosten nicht ohne vorherige Prüfung.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing der Filme „Snowden“ und/oder „Palm Springs“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder beim anwalt.de-Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne: schnell, fair, zuverlässig!
Wir beraten Sie deutschlandweit und bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/4839988-0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.
Ihr Kanzlei Dr. Newerla – Team!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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