April 2025: Abmahnung wegen "Pedro" (TikTok, Instagram) durch IPPC Law für die B1 Recordings GmbH erhalten?

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Die Pedro-Abmahnwelle reißt auch im April 2025 nicht ab: Derzeit sind weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) im Auftrage der B1 Recordings GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Lied "Pedro" im Umlauf. Hier finden Betroffene eine erste rechtliche Unterstützung:

Auch heute (07.04.2025) wurde mir erneut eine Pedro-Abmahnung von einem Betroffenen zur Prüfung vorgelegt. Das aktuelle Schreiben datiert vom 02. April 2025 mit Fristsetzung (Unterlassung) zum 09.04.2025.

In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass die Betroffenen die Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro" oder einen Remix des Songs ohne entsprechende Rechte öffentlich zugänglich gemacht haben. In diesem Beitrag erläutern wir den Hintergrund der Abmahnungen und geben praktische Hinweise, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten.

Danjel-Philippe Newerla
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seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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27578 Bremerhaven
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1. Worum geht es in den IPPC LAW – Abmahnschreiben?

Der wesentliche Inhalt der aktuellen Abmahnschreiben liegt in der Behauptung, dass die B1 Recordings GmbH über Exklusivrechte an der Tonaufnahme „Pedro" verfüge und die betroffenen Nutzer gegen diese Rechte verstoßen hätten, indem sie den Song "Pedro" ohne Genehmigung über soziale Medien verbreitet haben. Die Abmahnungen gehen davon aus, dass die Nutzungen in einem gewerblichen Kontext erfolgten, für den die Bedingungen von TikTok, Instagram und anderen Plattformen keine ausreichende Lizenzierung abdecken. Der Vorwurf lautet, dass die Betroffenen mit ihren Veröffentlichungen eine unrechtmäßige öffentliche Zugänglichmachung vorgenommen hätten.

2. Was verlangt IPPC Law von den Betroffenen?

Die B1 Recordings GmbH fordert in einer aktuell mir vorgelegten Abmahnung vom 02.04.2025 eine Summe von insgesamt 5.399.- €, die sich wie folgt aufteilt:

- Schadensersatz in Höhe von 3.500.- €für die B1 Recordings GmbH

- Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.626,49 €

- Zahlung von Ermittlungskosten in Höhe von 272,51 €

Neben der Geldforderung wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, in der sich die Betroffenen verpflichten sollen, den Song Pedro künftig nicht ohne Erlaubnis der B1 Recordings GmbH zu nutzen. 

Hier sollten Sie bitte vorsichtig sein

Unterschrieben Sie keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

3. Unsere Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Pedro-Abmahnung

Falls auch Sie eine solche Pedro-Abmahnung der IPPC LAW erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu reagieren und die folgenden Schritte zu beachten:

a. Abmahnung ernst nehmen und Fristen einhalten

 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Ignorieren der Forderung oder das Verstreichenlassen der Fristen kann unter Umständen zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

b. Keinen Kontakt zu IPPC aufnehmen

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu IPPC auf und vermeiden Sie die Erteilung leichtfertiger Auskünfte. Lassen Sie sich stattdessen fachkundig beraten.

c. Keine vorschnellen Zahlungen oder Erklärungen

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt geprüft wurde. Eine voreilige Erfüllung der Forderungen kann weitreichende Verpflichtungen nach sich ziehen.

4. Bei berechtigter Abmahnung über Einigung nachdenken

Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.

5. Kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu. 

Wir vertreten Sie bundesweit  zum fairen Pauschalpreis!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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