Arthur (Film) Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Aktuell liegt unser Kanzlei eine erneute Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Die Rechtsanwälte mahnen im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH Rechtsverstöße in sogenannten Internettauschbörsen, wie z.B. Bittorrent ab.

Der Vorwurf besteht dabei in dem öffentlich Zugänglichmachen des betreffenden Werkes, dies stellt dann eine Rechtsverletzung nach § 19a UrhG dar. Für die Abmahnung und den geforderten Unterlassungsanspruch bei einem Film, wie aktuell „Arthur“ wird dann ein Gegenstandswert von 10.000 Euro angenommen.

In der Abmahnung wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Betrag in Höhe von 956,00 Euro für vermeintlich entstandenen Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert.

Die der Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung (Seite 13 des Schreibens) sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben, es wird kann allenfalls empfohlen werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Erklärung sollte in jedem Fall rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden. Auch eine wirksame modifizierte Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr der betreffenden Rechtsverletzung aus. Um weiteren Abmahnungen vorzubeugen sollte ein auf diesem Rechtsgebiet versierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, der die Chancen und Risiken bespricht und über diese in einem persönlichen Gespräch informiert.

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