Auch eine Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die KSP Kanzlei erhalten? Wir helfen Ihnen gerne!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, KSP, Kanzlei, dpa, Picture-Alliance, AbmahnungIm Oktober 2024 erreichen uns erneut zahlreiche Anfragen von Personen, die eine Abmahnung wegen vermeintlicher unerlaubter Nutzung von Bildern erhalten haben, insbesondere durch die KSP Rechtsanwälte. In diesem Artikel möchten wir Betroffenen einige erste Hilfestellungen bieten.
- Wichtige Informationen zu Abmahnungen der KSP Kanzlei
Zunächst ist es entscheidend zu betonen, dass es sich bei den Abmahnungen der KSP Kanzlei nicht um unseriöse Machenschaften handelt. Daher sollten solche Schreiben ernst genommen und nicht ignoriert werden, da dies im schlimmsten Fall zu kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
Die KSP Rechtsanwälte vertreten die Interessen der dpa Picture-Alliance GmbH und mahnen in der Regel Personen, Firmen und Organisationen ab, die Bilder ohne Erlaubnis im Internet, beispielsweise auf sozialen Netzwerken oder Webseiten, veröffentlicht haben.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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- Was wird von den Abgemahnten verlangt?
In den Abmahnschreiben der KSP Kanzlei wird oft die Beseitigung der angeblichen Urheberrechtsverletzungen gefordert, zusätzlich wird Schadensersatz verlangt. Ein typisches Beispiel könnte die Forderung nach mehreren Tausend Euro für die unerlaubte Nutzung von Bildern umfassen, inklusive Schadensersatz und Anwaltskosten.
- Was tun, wenn man eine KSP-Abmahnung erhält?
Wenn Sie eine solche Abmahnung der KSP Kanzlei im Auftrage der dpa Picture-Alliance erhalten, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die gesetzten Fristen nicht zu verstreichen. Eine individuelle Prüfung der Vorwürfe ist entscheidend, um festzustellen, ob sie gerechtfertigt sind. In vielen Fällen kann ein spezialisierter Anwalt helfen, die finanziellen Konsequenzen zu minimieren.
Falls die Vorwürfe berechtigt sind, kann in vielen Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielt werden.
- Erste Tipps zur Vorgehensweise bei einer KSP-Abmahnung
- Kontaktieren Sie die KSP Kanzlei nicht direkt.
- Zahlen Sie keine Kosten, ohne vorherige rechtliche Beratung.
- Achten Sie auf die Fristen.
- Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch bei einem Fachanwalt.
Wenn Sie auch eine Abmahnung der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos im Auftrage der dpa Picture-Alliance erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
- Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das KSP-Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail info@drnewerla.de zu.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
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