Auch eine Image Professionals - Abmahnung von Frommer Legal erhalten (2024)! Das ist zu tun!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Image, Professionals, Frommer, Abmahnung, UnterlassungserklärungDerzeit (Oktober 2024) erreichen uns viele Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der Image Professionals GmbH erhalten haben. Mit diesem Artikel möchten wir Betroffenen eine Orientierung geben
Das Wichtigste vorab: Bei den Abmahnschreiben von Frommer Legal für die Image Professionals GmbH handelt es sich nicht um Abzocke.
Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt bereits seit Längerem im Auftrag der Image Professionals GmbH ab. In den Abmahnschreiben wird dem Empfänger regelmäßig der Vorwurf unterbreitet, dass eine oder mehrere Bilder / Fotos durch den Empfänger der Abmahnung unerlaubterweise im Internet (z. B. auf Facebook oder einer Webseite) veröffentlicht wurden und dadurch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Wir beraten und vertreten seit mehreren Jahren regelmäßig Mandantinnen und Mandanten gegen Abmahnung der Image Professionals GmbH.
Auch im Oktober 2024 erreichen uns regelmäßig derartige Anfragen von Betroffenen, die eine solche Abmahnung der Frommer Legal Rechtsanwälte erhalten haben.
1. Was verlangen die Frommer Legal Rechtsanwälte?
Die Frommer Legal verlangen von dem Empfänger des Abmahnschreibens für die Image Professionals GmbH,
- die Beseitigung von Bildern / Fotos aus dem Internet (z. B .Webseite/ Facebook)
- die Zahlung von Schadensersatz
- Zahlung von Dokumentationskosten
- Abmahnkosten (Anwaltshonorar für die Abmahnung)
Bis vor Kurzem haben in der Abmahnung noch konkrete Zahlen gestanden. Es wurden also ein konkreter Betrag für Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht.
In dem aktuellen mir vorliegenden Abmahnschreiben (vom 22.10.2024) werden keine konkreten Beträge geltend gemacht, sondern neben der Abgabe der Unterlassungserklärung noch eine Auskunft über die Art und Dauer der Verwendung der abgemahnten Fotos verlangt.
Zum Zwecke der Auskunftserteilung legen die Frommer Legal Anwälte dem Abmahnschreiben ein Formular („Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung").
Bitte nutzen Sie dieses Formular nicht, ohne sich vorher fachkundig anwaltlich beraten zu lassen.
2. Haben Sie auch ein Abmahnschreiben von Frommer Legal für die Image Professionals GmbH erhalten?
Bitte bewahren Sie Ruhe. Wichtig ist es, dass Sie die Fristen nicht ungenutzt verstreichen lassen, da andernfalls ein kostspieliges Gerichtsverfahren droht.
Zunächst sollte Ihre persönliche Situation individuell geprüft werden, um festzustellen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Sollte z. B. keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, könnte die Abmahnung zurückgewiesen werden.
Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Hierbei sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne behilflich.
Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich schon seit über 16 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Auch wenn die Abmahnung leider berechtigt sein sollte, zutreffend sein sollte, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren und damit verbundenen Stress sowie die erheblichen Kosten zu vermeiden.
Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
3. Erste-Hilfe-Tipps bei Fromme Legal-Abmahnung für Image Professionals GmbH
Nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frommer Legal wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
4. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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