August 2025: Schreiben/Abmahnung ECR European Copyright Research GmbH für dpa Picture-Alliance GmbH erhalten?
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, dpa, Picture-Alliance, GmbHIn den letzten Tagen (Stand: 05.08.2025) haben sich zahlreiche Betroffene an unsere Kanzlei gewandt, nachdem sie Post von der ECR European Copyright Research GmbH erhalten haben. Das müssen Sie wissen
In den letzten Tagen (Stand: 05.08.2025) haben sich zahlreiche Betroffene an unsere Kanzlei gewandt, nachdem sie Post von der ECR European Copyright Research GmbH erhalten haben. Der Vorwurf: eine angeblich unerlaubte Nutzung von Fotos im Internet. Die Forderungen erfolgen im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH.
Bereits seit Längerem ist bekannt, dass die ECR im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH entsprechende urheberrechtliche Ansprüche geltend macht. Auch heute (05.08.2025) wurde unserer Kanzlei erneut ein entsprechendes Schreiben zur Prüfung vorgelegt.

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1. Welche Forderungen stellt die ECR im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH?
In den uns vorliegenden Schreiben werden regelmäßig folgende Ansprüche erhoben:
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Entfernung des betroffenen Bildmaterials aus dem Internet,
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Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung,
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Erstattung von Dokumentations- und Ermittlungskosten,
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Kosten für das Versenden des Forderungsschreibens.
2. Gibt es rechtliche Einwände gegen die Forderungen?
Die gute Nachricht: In einer Vielzahl der von uns geprüften Fälle bestanden rechtliche Ansatzpunkte, um die geltend gemachten Forderungen ganz oder teilweise abzuwehren.
Zunächst ist zu klären, ob die Abmahnung überhaupt die richtige Person oder das richtige Unternehmen erreicht hat – also ob Sie tatsächlich das in Rede stehende Bildmaterial verwendet haben. Selbst bei einer tatsächlichen Nutzung bestehen oft Möglichkeiten zur rechtlichen Verteidigung.
Häufig werden überhöhte Forderungen geltend gemacht, weil angeblich über Jahre hinweg Schadensersatz samt Zinsen aufgelaufen sei. Hier kann es sinnvoll sein, sich auf Verjährungseinwände zu berufen. Darüber hinaus prüfen wir stets weitere individuelle Verteidigungsansätze, je nach Sachverhalt.
3. Wie sollte ich reagieren, wenn ich ein Schreiben von der ECR erhalte?
Handeln Sie besonnen und überlegt – überstürztes Reagieren kann negative Folgen haben. Wichtig ist:
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Fristen einhalten, um gerichtliche Schritte zu vermeiden,
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keine voreilige Zahlung oder Kontaktaufnahme ohne rechtliche Prüfung,
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den Sachverhalt individuell anwaltlich prüfen lassen.
Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr urheberrechtlicher Forderungen spezialisiert. Als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über umfangreiche Erfahrung mit genau diesen Konstellationen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es sich um eine sogenannte Berechtigungsanfrage handelt. In solchen Fällen wird zunächst nur eine Auskunft gefordert – gibt man diese jedoch unbedacht ab, folgt oftmals eine saftige Zahlungsaufforderung.
4. Was tun, wenn die Vorwürfe tatsächlich zutreffen?
Selbst wenn die geltend gemachten Ansprüche inhaltlich berechtigt sein sollten, bedeutet das nicht, dass Sie den geforderten Betrag vollständig zahlen müssen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen lässt – außergerichtlich, schnell und kostenschonend.
5. Erste Schritte im Falle einer Abmahnung durch die ECR für die dpa Picture-Alliance GmbH
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Keine direkte Kontaktaufnahme mit der ECR!
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Keine Zahlung ohne rechtliche Prüfung!
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Fristen unbedingt einhalten!
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Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei nutzen.
Sollten auch Sie ein entsprechendes Schreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße an Bildern oder Fotos erhalten haben, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.
6. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung oder ein kostenfreies Erstgespräch
Senden Sie uns das Abmahnschreiben der ECR zu – wir prüfen den Fall und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung zurück.
Alternativ können Sie uns auch direkt telefonisch unter 0471 / 483 99 88 0 erreichen oder das Schreiben per E-Mail an info@drnewerla.de übermitteln.
Wir helfen Ihnen schnell, zuverlässig und zu fairen Festpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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